Starteite

Sie wurden Geblitz? Wir helfen Ihnen.

Auch der disziplinierteste Autofahrer hat es zu seinem Leidwesen schon erlebt – er ist geblitzt worden und
nun droht ihm eine saftige Geldbuße, wenn nicht gar ein Fahrverbot. Nun gilt es Ruhe zu bewahren und
einen klaren Kopf zu behalten. Die Lage ist vielleicht ernst, aber nicht hoffnungslos. Man braucht jetzt juristische Hilfe. Da ein Fahrverbot in vielen Fällen existenzbedrohend sein kann, man denke nur an einen Außendienstler, empfiehlt es sich auf jeden Fall schnell einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen und mit ihm ein Erstgespräch zu führen.

Dieser hat in solchen Angelegenheit Erfahrung und er wird prüfen, ob es sich lohnt gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Lohnend ist dies besonders, wenn einem ein Fahrverbot droht, man jedoch das Fahrzeug zur Ausübung seines Berufs benötigt, d.h. für die Sicherung des Lebensunterhalts. 
Im Fall einer 50-jährigen Fahrerin, mit eigener kleiner Firma, wurde z.B. im Jahr 2004 das verhängte 2-monatige Fahrverbot von einem einsichtigen Richter am Amtgericht Donaueschingen aufgehoben. Sie war nachts in einer
Baustelle geblitzt worden. Zuvor hatte sie sich Hilfe bei einem Anwalt geholt. Es wurde im Gerichtsverfahren geprüft, ob die Fahrerin, die auf dem Land wohnte, die Möglichkeit hat mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu fahren. Dies wäre nicht einmal theoretisch möglich gewesen, da die Bus- und Bahnverbindungen zu ihrem Wohnort sehr schlecht waren. Dadurch hätte sie bereits am frühen Nachmittag die Arbeit beenden müssen, um den letzten Bus um 16.30 Uhr zu nehmen. Sie hätte viele Termine nicht wahrnehmen können. Was den Richter desweiteren umstimmte, war die Tatsache, dass die Angeklagte zu den Geschäftsterminen diverse Vorführgeräte transportieren mußte. welche ein Gewicht von jeweils mehr als 10 kg hatten.
Dass sie diese nicht im Rucksack mit sich führen konnte, war einzusehen. Das Fahrverbot wurde aufgehoben,
und die Strafe bei ca. Euro 200 belassen. Es ist auf jeden Fall besser, falls man tatsächlich den Verstoß
begangen hat, diesen zuzugeben. Schlechte Karten hat man, wenn man im Gerichtssaal versucht zu 
schwindeln oder verkehrstechnische Diskussionen vom Zaun bricht. Das hat kein Richter gern. Besser ist
es den Verstoß zähneknirschend zuzugeben und sich einsichtig zu zeigen. Dann hat man gute Chancen
mit einem blauen Auge davonzukommen.

Anzeigen